Die Berliner Senatsverwaltung hat ihre Ansicht zur Einordnung des Segelns als Individualsport und die Einordnung der Vereinsgelände als Sportstätte revidiert. Somithin sind nun also erlaubt: Nutzung der Boote zum Zwecke der Sportausübung auf dem Wasser,mit max. zwei Personen an Bord.…