Liebe Vereinsmitglieder und liebe Besucher. Auf Grund der aktuellen Corona Situation haben wir unser Hygienekonzept entsprechend den aktuellen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Es befindet sich nun in Version 1.1.0 und kann hier gelesen bzw. runtergeladen werden.
Weiterhin gilt: Der Zutritt auf das DBYC Clubgelände ist für Corona infizierte Personen strengstens untersagt. Dies gilt sowohl bei einem positiven Schnelltest wie auch bei einem positiven PCR-Test.
Auch Personen die typische Corona Symptome aufzeigen ist der Zutritt untersagt. Diese sind: Husten, Fieber, Schnupfen, Geruchs- und Geschmacksstörungen.
Der Bund-Länder-Gipfel am 18.11.2021 hat neue Corona Regeln für den Sport zur Folge. Es gelten bundesweit dieselben Regelungen für Veranstaltungen, Trainings- und Spielbetrieb:
- Die Zugangsbeschränkungen im Sport werden an die Hospitalisierungsrate (die Anzahl der Einlieferungen von Covid-19-Patienten in Krankenhäuser pro 100.000 Einwohner) gekoppelt.
- Steigt die Hospitalisierungsrate auf 3,0 dürfen nur noch Geimpfte und Genesene (2G Regelung) teilnehmen.
- Klettert der Wert über 6,0, tritt die 2G-Plus-Regelung in Kraft. Geimpfte und Genesene benötigen dann zusätzlich einen negativen Corona-Test.
- Übersteigt die Hospitalisierungsrate 9,0 dürfen die Bundesländer in ihren Hoheitsgebieten weitergehende Maßnahmen einleiten.
- Kinder und Jugendliche sind ausgenommen, ebenso Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.
- Wenn die Werte fünf Tage in Folge unterschritten werden, können die Maßnahmen aufgehoben werden.
Die derzeitige Hospitalisierungsrate liegt derzeit seit mehreren Tagen über dem Wert 3,0. Daher ist das Betreten des Vereinsgeländes zurzeit (Stand: 08.12.2021) nur für Geimpfte und Genesene gestattet (2G Regelung)!
Es ist davon auszugehen, dass Personen, die das Gelände betreten auch das Clubhaus bzw. dessen Örtlichkeiten benutzen.
Personen die das Clubgelände betreten müssen sich in der Anwesenheitsliste, welche im Flur des Clubhauses ausliegt mit ihren Kontaktdaten tagesaktuell eintragen.
Der Impf- bzw. Genesenennachweis ist in geeigneter Form mitzuführen und auf Aufforderung Mitgliedern des Vorstands oder von Ihnen offiziell damit beauftragten Personen vorzulegen. Der Genesenennachweis darf nicht älter als 6 Monate sein. Wenn auf Grund medizinischer Vorerkrankungen eine Impfung nicht möglich ist, ist ein ärztliches Attest beizubringen, welches dies belegt. Des Weiteren ist ein negativer PCR-Test der nicht älter als 48 Stunden mitzuführen. Die zuvor genannten Regelungen gelten für erwachsene Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Innerhalb des Clubhauses ist eine medizinischer Mund- Nasenschutz zu tragen. Wir bitten um die Verwendung einer FFP2-Maske.
Vielen Dank vorab für die Einhaltung dieser Regeln und Euer Verständnis.